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Liefer- und Zahlungsbedingungen Pajuk Optiek BV

1. Wirkungsbereich/Allgemeines

1.1 Auf alle Angebote von und Verträge mit der Pajuk Optiek BV einschließlich aller mit dieser in einer Gruppe verbundenen Gesellschaften (nachfolgend: "Pajuk Optiek BV") finden, sofern nichts anderes vereinbart wurde, die nachfolgenden Bedingungen Anwendung. Die Pajuk Optiek BV akzeptiert keine eventuellen (Liefer-)Bedingungen des Abnehmers / Auftraggebers, es sei denn, es liegt eine anders lautende schriftliche Vereinbarung vor.

1.2 Der Vertrag kommt durch die schriftliche oder mündliche Aufgabe einer Bestellung bei der Pajuk Optiek BV und die Akzeptanz dieser Bestellung durch die Pajuk Optiek BV zustande. Der Käufer akzeptiert mit seiner mündlichen oder schriftlichen Bestellung oder Anfrage diese Lieferbedingungen. Eine Bestellung oder Anfrage gilt als von der Pajuk Optiek BV akzeptiert, sofern diese nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach Eingang der Bestellung oder Anfrage der Gegenpartei ausdrücklich das Gegenteil bekundet hat.

1.3 Die von der Pajuk Optiek BV unterbreiteten Angebote sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird. Die Angebote basieren auf den von der Gegenpartei bei der eventuellen Bestellung oder Anfrage mitgeteilten Daten, von deren Richtigkeit die Pajuk Optiek BV ausgehen darf. Der Inhalt von Prospekten, Broschüren und im Internet ist unter Vorbehalt und verpflichtet die Pajuk Optiek BV nicht.

1.4 Im Falle einer Verhinderung der Auftragsausführung infolge einer nicht zurechenbaren Unzulänglichkeit, hat die Pajuk Optiek BV das Recht, den Vertrag ohne Inverzugsetzung und ohne gerichtliches Einschreiten ganz oder zum Teil aufzulösen, und zwar ohne dass wir zu irgendeinem Schadenersatz oder einer Garantie verpflichtet sind und unbeschadet der der Pajuk Optiek BV ferner zustehenden Rechte.

1.5 Wenn der Auftraggeber einer oder mehrerer seiner Verpflichtungen, die sich für ihn aus dem mit der Pajuk Optiek BV abgeschlossenen Vertrag ergeben, nicht, nicht angemessen oder nicht rechtzeitig nachkommt oder wenn ernste Zweifel daran bestehen, ob der Auftraggeber in der Lage sein wird, seine Verpflichtungen gegenüber der Pajuk Optiek BV zu erfüllen, oder im Falle eines Konkurses, eines Zahlungsaufschubs, einer kompletten oder teilweisen Stilllegung, Liquidierung oder Übertragung, eventuell zur Sicherheit des Unternehmens des Auftraggebers, wozu auch die Übertragung eines wichtigen Teils seiner Forderungen gehört, und ferner wenn Sachen des Auftraggebers zur einstweiligen Sicherung beschlagnahmt oder gepfändet werden, hat die Pajuk Optiek BV das Recht, den Vertrag ohne Inverzugsetzung und ohne gerichtliches Einschreiten ganz oder zum Teil aufzulösen, und zwar ohne dass die Pajuk Optiek BV zu irgendeinem Schadenersatz oder einer Garantie verpflichtet ist und unbeschadet der der Pajuk Optiek BV ferner zustehenden Rechte.

1.6 Im Falle einer Sicherungspfändung oder einer Vollstreckungspfändung (Drittschuldnerpfändung) von von der Pajuk Optiek BV gelieferten Produkten oder im Falle eines (drohenden) Konkurses oder Zahlungsaufschubs ist der Auftraggeber verpflichtet, die Pajuk Optiek BV unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Wenn diese Inkenntnissetzung nicht stattfindet, haftet der Auftraggeber für den infolgedessen für die Pajuk Optiek BV entstandenen Schaden.

2. Zahlung

2.1 Die Zahlung von Rechnungen muss, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ohne Einbehaltung oder Kürzung immer innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum und auf die von der Pajuk Optiek BV in der Rechnung angegebene Art und Weise und in der darin genannten Währung erfolgen.

2.2 Wenn die Zahlung innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum erfolgt, besteht wegen Barzahlung Anspruch auf ein Skonto von 2 % des Nettorechnungsbetrages (exklusiv MwSt.).

2.3 Die Frist von 30 Tagen ist eine Endfrist. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung befindet sich der Abnehmer/Auftraggeber deshalb auch ohne Inverzugsetzung in Verzug.

2.4 Bei einer zu späten Zahlung durch den Auftraggeber schuldet der Auftraggeber von Rechts wegen ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnungen sofort fällige Strafzinsen in Höhe von 2 % pro Monat, wobei ein Teil eines Monats als ganzer Monat gerechnet wird.

2.5 Unbeschadet der Folgen, die das (niederländische) Bürgerliche Gesetzbuch mit einem Versäumnis verbindet, hat die Pajuk Optiek BV im Falle einer nicht (rechtzeitig) erfolgten Zahlung einer Rechnung Anspruch auf Erstattung von Kosten für außergerichtlichen juristischen Beistand, die auf 15 % der Hauptsumme und einen Mindestbetrag von € 110,-- (exklusiv MwSt.) angesetzt werden. Wenn sich herausstellt, dass die tatsächlich aufgewandten Kosten höher sind, müssen die tatsächlichen Kosten vom Auftraggeber erstattet werden.

2.6 Die von der Gegenpartei getätigten Zahlungen dienen in erster Linie immer der Begleichung aller geschuldeten Zinsen und Kosten und in zweiter Linie der Begleichung der fälligen Rechnungen, die am längsten offen stehen, auch wenn die Gegenpartei angibt, dass sich die Begleichung auf eine spätere Rechnung bezieht.

2.7 Die Pajuk Optiek BV behält sich jederzeit das Recht vor, eine Sicherheit für die Zahlung bzw. eine Vorauszahlung zu verlangen, wobei die Erfüllung ihrer Pflichten aufgeschoben werden kann, bis die verlangte Sicherheit geleistet wurde.

2.8 Gelieferte Waren bleiben Eigentum der Pajuk Optiek BV, bis die vollständige Zahlung, auch der in Art. 2.4 und 2.5 genannten Kosten, erfolgt ist.

2.9 Wenn der Auftraggeber in Verzug bleibt, seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Pajuk Optiek BV rechtzeitig nachzukommen, ist die Pajuk Optiek BV berechtigt, andere zwischen dem Auftraggeber und der Pajuk Optiek BV laufende Verträge aufzulösen.

3. Beschwerden/Rücksendungen

3.1 Beanstandungen der gelieferten Waren oder Dienste und/oder Beschwerden über Rechnungen müssen der Pajuk Optiek BV spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich vorgelegt werden. Eingereichte Beanstandungen oder Beschwerden bedeuten keinen Aufschub der Zahlungsverpflichtung.

3.2 Rücksendungen werden – nach Zustimmung der Pajuk Optiek BV - ausschließlich akzeptiert, wenn die Bestimmungen in Art. 3.1 erfüllt wurden, die Waren unbeschädigt sind und in der Originalverpackung mit gehöriger Eile unter Angabe des Rechnungsdatums und der Packzettel-/Rechnungsnummer zurückgesendet werden. Wenn diese Angaben fehlen, erfolgt eine eventuelle Gutschrift zum niedrigsten Preis dieser Artikel, auf den Mengenrabatt und Staffelpreise Anwendung finden.

4. Haftung

4.1 Die Haftung der Pajuk Optiek BV für Schäden, die die Gegenpartei dadurch erleidet, dass die Pajuk Optiek BV (oder eine Person, für die sie aufgrund des Gesetzes haftbar ist) diesen Vertrag nicht ausreichend erfüllt oder im Zusammenhang mit der Ausführung dieses Vertrages eine unrechtmäßige Tat begeht, ist ausgeschlossen, es sei denn, es ist von Vorsatz oder grober Schuld unsererseits die Rede. Jede Form von Haftung für Betriebsschäden oder andere indirekte Schäden (wie Produktionsverlust oder Gewinnausfall) des Auftraggebers oder von Dritten ist ausgeschlossen.

4.2 Wenn wir aufgrund des vorigen Artikels haftbar gemacht werden können, beschränkt sich unsere Haftung für einen solchen Schaden auf den direkten Schaden und ferner auf den Rechnungswert. In jedem Fall beschränkt sich unsere Haftbarkeit auf den versicherten Betrag, der im Rahmen der (Betriebs-) Haftpflichtversicherung für eine Auszahlung in Betracht kommt.

4.3 Eine Unzulänglichkeit bei der Ausführung des Auftrags kann der Pajuk Optiek BV nicht zur Last gelegt werden, wenn diese nicht auf unsere Schuld zurückzuführen ist oder aufgrund des Gesetzes oder im Verkehr geltenden Auffassungen auf unsere Rechnung geht.

4.4 Eine eventuelle Haftung der Pajuk Optiek BV und der Personen, für die die Pajuk Optiek BV verantwortlich ist, beschränkt sich in allen Fällen auf höchstens den Rechnungsbetrag des Teils des Vertrages, aus der sich die Haftung ergibt.

4.5 Für die Versendung der Waren nutzt die Pajuk Optiek BV geeignete Transportmethoden. Wir können nicht für Unregelmäßigkeiten in Bezug auf die Versendung haftbar gemacht werden. Unter Unregelmäßigkeiten wird hier auch Diebstahl, Verlust, Bruch und anderer Schaden verstanden, der während des Transports entstanden ist.

5. Verschiedene Bestimmungen

5.1 Zusätzliche Kosten Für jeden Einzelauftrag von € 35,00 netto oder weniger wird mindestens ein Beitrag von € 6,95 für zusätzliche Bearbeitungs- und Porto-/Frachtkosten in Rechnung gestellt.

5.2 Unbeschadet der Bestimmungen im ersten Absatz werden für gewünschte Expresssendungen die Post- oder Boten-Expresskosten zusätzlich berechnet.

5.3 Verträge, die von Zwischenpersonen abgeschlossen wurden, die nicht zu unseren Mitarbeitern gehören, sind für die Pajuk Optiek BV nur bindend, wenn diese von der Pajuk Optiek BV schriftlich bestätigt wurden.

5.4 Wiederverkauf von Waren an andere als das Publikum, das eine Brille benötigt, ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Pajuk Optiek BV erlaubt.

6. Urheberrecht

6.1 Alle geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf die von der Pajuk Optiek BV ausgegebenen Arbeiten liegen bei der Pajuk Optiek BV. Sofern dies nicht ausdrücklich von der Pajuk Optiek BV oder gesetzlich erlaubt ist, darf nichts aus den von der Pajuk Optiek BV ausgegebenen Veröffentlichungen auf irgendeine Weise veröffentlicht oder vervielfältigt werden, wozu auch das Speichern in einer automatisierten Datei gehört.

6.2 Es ist der Gegenpartei nicht erlaubt, irgendeine Angabe bezüglich der Urheberrechte, Marken, des Handelsnamens oder anderer geistiger Eigentumsrechte aus (Software-)Material zu entfernen oder zu ändern.

7. Verjährung/Verfall

7.1 Alle Rechtsforderungen gegenüber der Pajuk Optiek BV einschließlich Schadenersatzansprüche verjähren und/oder verfallen ein Jahr, nachdem die betreffende Forderung / der entsprechende Anspruch entstanden ist.

8. Änderungen

8.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages und der allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn diese schriftlich festgelegt und von beiden Parteien unterschrieben wurden.

9. Teilweise Nichtigkeit

9.1 Wenn sich herausstellt, dass eine Bestimmung im Vertrag und / oder in den allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig ist, wird dadurch nicht die Gültigkeit des gesamten Vertrages angetastet. Die Parteien werden stattdessen (eine) neue Bestimmung(en) feststellen, mit der / denen die Absicht des ursprünglichen Vertrages, so weit dies rechtlich möglich ist, erhalten bleibt.

10. Konflikte und anwendbares Recht

10.1 Alle Konflikte bezüglich des Zustandekommens, der Auslegung oder der Ausführung eines Vertrages mit der Pajuk Optiek BV werden ausschließlich dem zuständigen Richter im Arrondissement (≠ Landgerichtsbezirk) Utrecht vorgelegt.

10.2 Auf den Vertrag sowie dessen Auslegung und Ausführung findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.

10.3 Die Gegenpartei schützt die Pajuk Optiek BV vor allen Forderungen von Dritten im Zusammenhang mit diesem Vertrag. Dieser Schutz bezieht sich unter anderem auf sämtliche Schäden und Kosten, die die Pajuk Optiek BV im Zusammenhang mit einer solchen Forderung erleidet beziehungsweise aufwendet.

10.4. Im Falle von unterschiedlichen Interpretationen zwischen dem niederländischen Text dieser allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen und deren Übersetzungen gilt der niederländische Text zwischen den Parteien als bindend.

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